- Der Verein führt
den Namen: Freunde Don Boscos Berlin e.V.
Der Verein hat seinen Sitz in Berlin und ist
in das Vereinsregister eingetragen.
- Das Geschäftsjahr
ist das Kalenderjahr.
Der Zweck des Vereins ist die
Förderung der Bildung und der Jugendfürsorge
durch die Erhaltung von Tradition und Wirken aus
der Arbeit bei Don Bosco Berlin, nach Schließung
der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung in Berlin
- Wannsee.
Wir pflegen Kontakte und erfüllen Aufgaben zur
Beratung und Hilfe, insbesondere für in Not
geratene ehemalige Bewohner.
Wir unterstützen und beraten Kinder,
Jugendliche, junge Erwachsene und Familien in
Fragen und bei Problemen des täglichen Lebens.
Durch Schaffung eines Soforthilfefonds soll
kurzfristig, in Not geratenen Menschen
unbürokratisch und direkt geholfen werden.
Diese Ziele sollen insbesondere durch folgende
Aufgaben gefördert werden:
-
Information und
Aufklärung der Öffentlichkeit über
Problemlagen ehemaliger Heimbewohner und Not
leidende Kinder. (Öffentlichkeitsarbeit)
-
Durchführung begleitender
Hilfen und sonstiger geeigneter Maßnahmen,
um in Not geratene Menschen zu unterstützen,
die Notsituation zu beseitigen oder zu
lindern.
-
Erfüllung von
Bedürfnissen und Wünschen der in Not
geratenen Personen und Familien.
-
Hilfe und Begleitung bei
Behördengängen und vertraglichen
Angelegenheiten.
Die Umsetzung dieser Ziele erfolgt durch
folgende Maßnahmen:
-
Regelmäßige Informationen
über die Arbeit des Vereins durch
Rundschreiben, Vereinszeitung und Homepage.
Einladungen zum Erfahrungsaustausch und
Fachgesprächen zu Problemlagen des genannten
Personenkreises.
-
Einrichtung von
Kontaktmöglichkeiten durch Nottelefon und
Adressen für adäquate Hilfen.
-
Hilfe bei der Beschaffung
und Einrichtung von Wohnraum.
Finanzielle Unterstützung zur
vorübergehenden Stabilisierung und Linderung
der Notsituation.
Bereitstellung von Mobiliar.
Hilfen bei der Grundversorgung zur
Bewältigung des täglichen Lebens.
Vermittlung von Schutzräumen für Personen,
die von häuslicher Gewalt bedroht sind.
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Unterstützung bei
Schrift- und Formularverkehr mit Behörden.
Begleitung bei Behördengängen.
Kontaktvermittlung und Begleitung zur
Bewältigung physischer und psychischer
Probleme.
Bei der Erfüllung seiner
Aufgaben arbeitet der Verein soweit möglich mit
Jugendbehörden und öffentlichen Stellen
zusammen.
-
Der Verein verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
-
Die Mittel des Vereins dürfen
nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet
werden. Die Mitglieder erhalten keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen des
Vereins.
-
Die Mitglieder erhalten bei
ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung bzw.
Aufhebung des Vereins weder die eingezahlten
Beiträge zurück, noch haben sie Anspruch auf das
Vermögen des Vereins.
-
Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung
begünstigt werden.
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Alle Ämter innerhalb des
Vereins sind ehrenamtlich. Der Verein ist
selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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Bei Auflösung oder Aufhebung
des Vereins oder bei Wegfall seines
steuerbegünstigten Zwecks fällt nach Erledigung
aller Verbindlichkeiten das verbleibende
Vermögen des Vereins an:
„Der Deutscher Kinderschutzbund e.V.“
welcher es unmittelbar und ausschließlich für
steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.
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Der Verein hat aktive,
fördernde und Jungmitglieder.
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Aktive Mitglieder nehmen
aktiv an der Vereinsarbeit teil.
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Fördernde Mitglieder
unterstützen die Aufgaben des Vereins, ohne an
der Vereinsarbeit teilzunehmen.
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Jungmitglieder nehmen an den
Aktivitäten und Projekten des Vereins teil.
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