§5 Erwerb der Mitgliedschaft
  1. Aktives Mitglied kann jede natürliche Person (ab 16 Jahre), förderndes Mitglied jede natürliche oder juristische Person werden, die die Zwecke des Vereins unterstützen will. Der [Aufnahmeantrag] ist schriftlich mit Angabe der gewünschten Mitgliedsart an den Vorstand zu richten.

  2. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre können Jungmitglied werden.

  3. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Gegen die Entscheidung des Vorstandes ist die Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig; diese entscheidet endgültig über die Aufnahme. Ihre Entscheidung unterliegt keiner Prüfung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  4. Die Entscheidung über Aufnahmeanträge wird den Bewerber/innen vom Vorstand schriftlich mitgeteilt. Der Vorstand ist nicht gehalten, Gründe für seine Entscheidung mitzuteilen.

§6 Mitgliedschaft beenden

  1. Die Mitgliedschaft erlischt:

    • durch freiwilligen Austritt,

    • durch Auflösung der juristischen Person,

    • durch Ausschluss,

    • durch den Tod bei natürlichen Personen.

  2. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Anzeige an den Vorstand. Er ist nur zum jeweiligen Jahresende mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.

  3. Der Ausschluss erfolgt durch den Vorstand, wenn in der Person des Mitglieds ein wichtiger Grund vorliegt. Gegen die Entscheidung des Vorstands ist die Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig; diese entscheidet endgültig über den Ausschluss. Bis dahin ruht die Mitgliedschaft.

§7 Beitrag

Die Mitgliederversammlung setzt den Jahresbeitrag fest. Die Höhe, Fälligkeit und Staffelung des Beitrages regelt die Geschäftsordnung.

Zur Finanzierung besonderer Vorhaben und zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten des Vereins können nach einem Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ³/4 der abgegebenen Stimmen Umlagen erhoben werden.

§8 Rechte und Pflichten

  1. Die Mitglieder sind berechtigt, an den für sie vorgesehenen Veranstaltungen teilzunehmen.

  2. Die Mitglieder sind zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung berechtigt. Stimmberechtigt sind lediglich die ordentlichen Mitglieder, wobei jedes ordentliche Mitglied eine Stimme hat. Die Übertragung des Stimmrechts ist nicht zulässig.

  3. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins gefährdet werden könnte. Die Mitglieder haben die Vereinssatzung und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu achten.

 

 
Info Tafel
Termine des Vereins
 Blasorchester
und DaCapo-Termine
 30.03.2012 - ab 17.00 Uhr
"Quartalstreffen"
am Flensburger Löwen
beim Seehaasen in Wannsee
 29.06.2012 - ab 17.00 Uhr
"Quartalstreffen"
am Flensburger Löwen
beim Seehaasen in Wannsee
 01.09.2012 - ab 14.00 Uhr
"8. Sommerfest"
Bürgerverein Steinstücken
 28.09.2012 - ab 17.00 Uhr
"Quartalstreffen" 
am Flensburger Löwen
beim Seehaasen in Wannsee
 07.12.2012 - ab 18.00 Uhr
"Tischlertreffen" 

Langfristige Termine
 Zur Zeit sind keine Termine geplant!
Fotogalerie

Diese und andere Fotos sind
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Siehe auch
Wer ist im Vorstand ? Wer ist im Vorstand ?
Was ist ... ? Was ist ... ?
Was ist ... ? Zum Buschfunk ?
Zur Erinnerung an P. Klinski Zur Erinnerung an P. Klinski
Die Salesianer in Berlin Die Salesianer in Berlin
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