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Aktives Mitglied kann jede natürliche
Person (ab 16 Jahre), förderndes Mitglied jede
natürliche oder juristische Person werden, die die
Zwecke des Vereins unterstützen will. Der
[Aufnahmeantrag]
ist schriftlich mit Angabe der gewünschten Mitgliedsart
an den Vorstand zu richten.
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Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre
können Jungmitglied werden.
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Der Vorstand entscheidet über die
Aufnahme. Gegen die Entscheidung des Vorstandes ist die
Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig; diese
entscheidet endgültig über die Aufnahme. Ihre
Entscheidung unterliegt keiner Prüfung. Der Rechtsweg
ist ausgeschlossen.
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Die Entscheidung über Aufnahmeanträge
wird den Bewerber/innen vom Vorstand schriftlich
mitgeteilt. Der Vorstand ist nicht gehalten, Gründe für
seine Entscheidung mitzuteilen.
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Die Mitgliedschaft erlischt:
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durch freiwilligen
Austritt,
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durch Auflösung der
juristischen Person,
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durch Ausschluss,
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durch den Tod bei
natürlichen Personen.
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Der freiwillige Austritt
erfolgt durch schriftliche Anzeige an den
Vorstand. Er ist nur zum jeweiligen Jahresende
mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten
zulässig.
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Der Ausschluss erfolgt durch
den Vorstand, wenn in der Person des Mitglieds
ein wichtiger Grund vorliegt. Gegen die
Entscheidung des Vorstands ist die Anrufung der
Mitgliederversammlung zulässig; diese
entscheidet endgültig über den Ausschluss. Bis
dahin ruht die Mitgliedschaft.
Die Mitgliederversammlung
setzt den Jahresbeitrag fest. Die Höhe,
Fälligkeit und Staffelung des Beitrages regelt
die Geschäftsordnung.
Zur Finanzierung besonderer
Vorhaben und zur Beseitigung finanzieller
Schwierigkeiten des Vereins können nach einem
Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer
Mehrheit von ³/4
der abgegebenen Stimmen Umlagen erhoben werden.
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Die Mitglieder sind berechtigt, an
den für sie vorgesehenen Veranstaltungen teilzunehmen.
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Die Mitglieder sind zur Teilnahme an
der Mitgliederversammlung berechtigt. Stimmberechtigt
sind lediglich die ordentlichen Mitglieder, wobei jedes
ordentliche Mitglied eine Stimme hat. Die Übertragung
des Stimmrechts ist nicht zulässig.
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Die Mitglieder sind verpflichtet, die
Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles
zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des
Vereins gefährdet werden könnte. Die Mitglieder haben
die Vereinssatzung und die Beschlüsse der Vereinsorgane
zu achten.
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