§9 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
  • die Mitgliederversammlung (§ 10)
  • der Vorstand (§ 11)
  • der Beirat (§ 12)

§10 Mitgliederversammlung

Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung
  1. Die Mitgliederversammlung findet jährlich statt und wird vom Vorstand unter Bekanntgabe einer Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor dem Tag der Versammlung schriftlich einberufen. Der Vorstand kann außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen, sobald es das Interesse des Vereins erfordert; er muss dies tun, sobald die Einberufung von einem Drittel der ordentlichen Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe schriftlich verlangt wird.
  2. Die Mitgliederversammlung tagt öffentlich, sofern nicht durch Beschluss der Mitgliederversammlung dieses zu bestimmten Tagesordnungspunkten ausgeschlossen wird. Beiratsmitglieder haben immer Anwesenheits- und Rederecht. Über den wesentlichen Inhalt der Mitgliederversammlung und die gefassten Beschlüsse fertigt der Vorstand ein Protokoll an, das von dem/der Versammlungsleiter/in und von dem/der Schriftführer/in zu unterzeichnen ist.
  3. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
  • die Wahl der Mitglieder des Vorstands;
  • Beratung über den Stand und die Planung der Arbeit;
  • die Entgegennahme der Jahresberichte und –abschlüsse des Vorstands und dessen Entlastung;
  • die Festsetzung des Mitgliedsbeitrages;
  • die endgültige Beschlussfassung im Widerspruchsverfahren gegen Vorstandsbeschlüsse;
  • die Berufung des Beirats;
  • die Bestellung von Ausschüssen;
  • die Verabschiedung der Geschäftsordnung;
  • Satzungsänderungen;
  • Auflösung des Vereins.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen worden ist, ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.
Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern nicht das Gesetz oder diese Satzung andere Mehrheiten vorsehen. Beschlüsse über Satzungsänderungen oder Ausschluss eines Mitgliedes erfordern eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder.
Die Mitgliederversammlung kann – mit Ausnahme von Satzungsänderungen – ihre Tagesordnung abändern oder ergänzen. Anträge auf Satzungsänderungen müssen bei der Einberufung der Mitgliederversammlung in der Tagesordnung aufgeführt werden und im Wortlaut vorliegen.

§11 Vorstand

Der Vorstand besteht aus:
  • der/dem ersten Vorsitzenden;
  • der/dem zweiten Vorsitzenden;
  • der/dem Beisitzer/in;
  • der/dem Kassenführer/in;
  • der/dem Schriftführer/in.
  1. Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der gesamte Vorstand. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein im Sinne von § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich.
  2. Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung einzeln für die Dauer von zwei Jahren mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Neubestellung des jeweiligen Postens im Amt.
  3. Die/Der Vorsitzende – im Verhinderungsfall ein/e Stellvertreter/in – beruft und leitet die Vorstandssitzungen, die nach Bedarf stattfinden. Auf schriftliches Verlangen eines Vorstandsmitglieds gegenüber dem/der Vorsitzenden ist unverzüglich eine Vorstandssitzung einzuberufen.
  4. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist.
  5. Bei Beschlüssen des Vorstands entscheidet Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden.
  6. Der Vorstand legt entsprechend den Beschlüssen der Mitgliederversammlung die Einzelheiten der Vereinsarbeit fest.
  • Die Aufgaben des Vorstands sind wie folgt definiert:
    • Der Vorstand leitet die Vereinsarbeit.
    • Zu seinen Aufgaben und Befugnissen gehören insbesondere:
      • Festlegung und Durchführung der Aufgaben im Sinne des § 2 der Satzung;
      • Aufstellung des Wirtschaftsplanes, Erstellung des Jahresabschlusses;
      • Angelegenheiten, die dem Wohle des Vereins dienen.
  • Alles Nähere kann der Vorstand in einer Geschäftsordnung regeln.
  • Scheidet ein Vorstandsmitglied, aus welchem Grund auch immer, vorzeitig aus, so findet in der nächsten Mitgliederversammlung eine Ergänzungswahl statt.
  • Sollten das Vereinsregister beim Amtsgericht, das Finanzamt oder andere Behörden Einwände im Zusammenhang mit der Gründung, Fortsetzung etc. des Vereins und dessen Satzung haben, so können die erforderlichen Veränderungen durch die/den Vorstandsvorsitzende/n alleine ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung und/oder des restlichen Vorstandes vorgenommen werden. Die Vorstandsmitglieder sind unverzüglich, die Mitgliederversammlung baldmöglichst darüber zu informieren.

§12 Beirat

  1. Der Verein kann einen Beirat berufen. Über seine mögliche Einsetzung entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung beruft die Beiratsmitglieder auf Vorschlag des Vorstandes.
  2. Der Beirat unterstütz die Arbeit des Vorstands. Er hat bis zu fünf Mitglieder. Die Mitglieder des Beirats müssen nicht Vereinsmitglieder sein. Die Mitglieder des Beirats wählen ihre/n Sprecher/in.
  3. Die Aufgaben des Beirats bestehen in der beratenden Mitwirkung bei der Feststellung von Richtlinien für die Arbeit des Vereins oder bei der Durchführung einzelner Tätigkeitsbereiche. Er unterstützt den Verein bei der fachlichen Planung, Bewertung und Durchführung von Projekten, Angeboten und Veranstaltungen.
  4. Der Beirat tritt bei Bedarf zusammen, mindestens einmal im Jahr. Beiratssitzungen finden auf Veranlassung des Vorstandes oder auf Anregung von mindestens zwei Beiratsmitgliedern statt. Der Vorstand hat das Recht auf Teilnahme an den Beiratssitzungen.

 

 
Info Tafel
Termine des Vereins
 Blasorchester
und DaCapo-Termine
 30.03.2012 - ab 17.00 Uhr
"Quartalstreffen"
am Flensburger Löwen
beim Seehaasen in Wannsee
 29.06.2012 - ab 17.00 Uhr
"Quartalstreffen"
am Flensburger Löwen
beim Seehaasen in Wannsee
 01.09.2012 - ab 14.00 Uhr
"8. Sommerfest"
Bürgerverein Steinstücken
 28.09.2012 - ab 17.00 Uhr
"Quartalstreffen" 
am Flensburger Löwen
beim Seehaasen in Wannsee
 07.12.2012 - ab 18.00 Uhr
"Tischlertreffen" 

Langfristige Termine
 Zur Zeit sind keine Termine geplant!
Fotogalerie

Diese und andere Fotos sind
 auf der [Fotogalerie] zu sehen

Siehe auch
Wer ist im Vorstand ? Wer ist im Vorstand ?
Was ist ... ? Was ist ... ?
Was ist ... ? Zum Buschfunk ?
Zur Erinnerung an P. Klinski Zur Erinnerung an P. Klinski
Die Salesianer in Berlin Die Salesianer in Berlin
Archive des Vereins
zum Artikelarchiv Texte vergangener Berichte
zum Medienarchiv CD- und DVD-Medien über
Don Bosco Berlin
zu den Rundbriefen Rundbriefe
Sonstige Publikationen Sonstige Publikationen
Service des Vereins
 Wie man zu uns findet
 Aufnahmeantrag
 Newsletter anmelden
 Spenden
 Medien
 Rundbriefe
 Forum Suchanfrage
externe Links des Vereins
zum Verzeichnis Homepages von Ehemaligen
Don Bosco Berlins
Rechtshilfefond Jugend BRJ-Rechtshilfefond Jugend
Dein Recht in der Jugendhilfe Dein Recht in der Jugendhilfe
 Bartel & Sohn oHG

 

     
 
   
   

Home    Sitemap    Kontakt    Impressum    Seite empfehlen    Zu den Favoriten hinzufügen                     zurück    nach oben