Die Mitgliederversammlung kann zur Erledigung bestimmter
Aufgaben Ausschüsse aus ihrer Mitte bestellen.
Die Ausschüsse treffen nach Bedarf zusammen.
Die Ausschüsse wählen ihre/n Sprecher/in. Diese
berichten dem Vorstand laufend über die Arbeit ihrer
Ausschüsse. Der Vorstand hat das Recht auf Teilnahme an
den Ausschusssitzungen.
Im Rahmen der ihnen von der Mitgliederversammlung
übertragenen Aufgaben unterstützen die Ausschüsse den
Vorstand bei der Planung und Durchführung konkreter
Objekte, Angebote und Veranstaltungen. Zu diesem Zweck
kann der Vorstand den Ausschüssen
Entscheidungsbefugnisse übertragen.
§14 Geschäftsordnung
Über eine Änderung der Geschäftsordnung
entscheidet die Mitgliederversammlung mit
einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
§15 Auflösung des
Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer
besonderen und zu diesem Zweck einberufenen
Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der
Auflösungsbeschluss bedarf einer
Zweidrittelmehrheit.
§16 Inkrafttreten der
Satzung
Die Satzung wurde von der Gründerversammlung am
03. November 2004 beschlossen. Sie tritt mit
dem Tage der Eintragung in das Vereinsregister
in Kraft.
Berlin, 14. März 2005
Gründungsmitglieder:
Hr.
Erhard Bartkowski
Hr. Klaus Bauer
Hr. Andreas Gohlke
Fr. Anna Gohlke
Hr. Werner Klinski
Hr.
Prof. Dr. Karl Heinz Lahrmann
Hr. Axel Meier
Hr. Hans Philippi
Hr. Helmut Wilk